Rechtsanwältin Julia Laßmann-Rampf
Als Fachanwältin für Familienrecht und berät und vertritt Sie daher in allen Bereichen des Familienrechts schon vor Beginn der Ehe z.B. bei der Gestaltung von Eheverträgen, natürlich aber auch in allen Fragen, die mit dem Scheitern der Ehe verbunden sind. Ziel dabei ist die nerven- und vermögensschonende Auseinandersetzung der Ehe wobei insbesondere das Wohl der beteiligten Kinder im Auge behalten wird. Sollte es aber für Ihre Interessen erforderlich sein, so wird auch Konflikt und gerichtliche Auseinandersetzung nicht gescheut.
Frau Rechtsanwältin Laßmann-Rampf berät Sie auch fundiert auf dem Gebiet des Erbrechts, hat mittlerweile den Fachanwaltskurs für Erbrecht erfolgreich besucht und bildet sich auf diesen Gebieten laufend fort.
Sie ist Mitglied der ARGE Familien- und Erbrecht der ARGE Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Schwerpunkte und Rechtsgebiete
Erbrecht
Erbe, Pflichtteil, Testament, Vermächtnis u.a.
Betreuungsrecht
Rechtsverhältnisse zwischen Betreuten, Betreuern und Betreuungsgericht
Familienrecht
Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang, Vermögensauseinandersetzung, Vaterschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Betreuungsrecht, Gewaltschutz u.a.